Bundesweites Wasserstoff-Kernnetz

Mit dem Entwurf für eine EnWG-Novelle hat die Bundesregierung eine gesetzliche Anpassung auf den Weg gebracht, die die Grundlagen für die Entwicklung eines ausbaufähigen Wasserstoff-Kernnetzes legt.

Die Novelle des EnWG sieht vor, dass die zentralen Wasserstoffquellen (Erzeugung und Import) mit den wesentlichen Verbrauchsschwerpunkten sowie Wasserstoffspeichern über ein deutschlandweites Wasserstoff-Kernnetz verbunden werden. Der Gesetzesentwurf befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren, das bis zum Herbst abgeschlossen sein soll. 

Als Grundlage für das deutschlandweite Wasserstoff-Kernnetz wurde unter der Federführung des BMWK und der BNetzA ein Szenario entwickelt und mit den FNB abgestimmt, in dessen Rahmen die Modellierung des Wasserstoff-Kernnetzes stattfindet.

Am 12. Juli 2023 haben die FNB den aktuellen Planungsstand des zukünftigen überregionalen Wasserstoff-Kernnetzes veröffentlicht: Wasserstoff-Kernnetz - FNB GAS (fnb-gas.de)

Mit der Veröffentlichung starten nun zwei Konsultationen:

  • FNB geben potenziellen Wasserstoff-Netzbetreibern Gelegenheit zur Stellungnahme und Meldung weiterer Infrastrukturen für das Wasserstoff-Kernnetz
  • Bundeswirtschaftsministerium gibt Ländern, Verbänden und sonstigen Stakeholdern Möglichkeit zur Stellungnahme

Möglichkeit zur Stellungnahme für Netzbetreiber bis zum 28. Juli

Betreiber von Verteilernetzen, Wasserstoffnetzbetreiber und Betreiber von sonstigen Rohrleitungsinfrastrukturen können Stellung nehmen und weitere Wasserstoffinfrastrukturen für das Wasserstoff-Kernnetz melden. Für die Rückmeldung an info@fnb-gas.de haben die FNB ein entsprechendes Formular auf der Webseite des FNB Gas zur Verfügung gestellt unter Wasserstoff-Kernnetz - FNB GAS (fnb-gas.de)

Pressemitteilung des FNB Gas vom 12. Juli 2023:
Aufbruch in die Wasserstoffwirtschaft: FNB legen aktuellen Planungsstand für das Wasserstoff-Kernnetz als ersten Schritt für das zukünftige Wasserstoffnetz vor - FNB GAS (fnb-gas.de)

Möglichkeit zur Stellungnahme für gesellschaftliche Akteure wie Länder und Verbände gegenüber BMWK bis 28. Juli

Länder, Verbände und weitere Stakeholder können ihre Stellungnahme, ob sie die vorgelegten oder weitere Wasserstoffinfrastrukturen für erforderlich halten, bis zum 28. Juli 2023 an das BMWK per E-Mail an wasserstoffkernnetz@bmwk.bund.de senden.

Pressemitteilung des BMWK vom 12. Juli 2023:
BMWK - Fernleitungsnetzbetreiber veröffentlichen Planungsstand für deutschlandweites Wasserstoff-Kernnetz – Erster wichtiger Schritt für die künftige Wasserstoff-Infrastruktur

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